Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Die AFIR gilt seit dem 13. April 2024 unmittelbar in allen EU-Staaten. Sie schreibt Mindestabstände für Schnellladestationen entlang der wichtigsten Fernstraßen vor und verlangt, dass an neuen Ladepunkten ad hoc bezahlt werden kann, bei Schnellladepunkten mit gängigen Zahlungskarten. Preise müssen vor dem Laden klar erkennbar sein.
Für dich als Fahrer bedeutet das: weniger Zwang zu einzelnen Apps und mehr Vergleichbarkeit der Preise.
Quelle: Verordnung (EU) 2023/1804