Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion

Wie die 0,25-%-Regel funktioniert
Wer einen Firmenwagen privat nutzen darf, versteuert dafür bei der pauschalen Methode jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Für reine Elektroautos, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 angeschafft werden, wird der Listenpreis nur zu einem Viertel angesetzt, wenn er eine Grenze nicht übersteigt. Aus 1 Prozent wird so effektiv 0,25 Prozent.
Die Grenze hängt vom Anschaffungsdatum ab: Für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 gelten 100.000 Euro (§ 52 Abs. 12 Satz 6 EStG), für Anschaffungen vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2025 70.000 Euro (Satz 5) und davor 60.000 Euro (Satz 4). Liegt der Listenpreis darüber, wird er zur Hälfte angesetzt.
Der Weg zur Arbeit
Fährst du mit dem Dienstwagen zur ersten Tätigkeitsstätte, kommen bei der pauschalen Methode monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzu (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG). Auch hier gilt der gekürzte Listenpreis. Der Rechner rundet die gekürzte Bemessungsgrundlage auf volle 100 Euro ab.
Eine Zuzahlung, die du an den Arbeitgeber leistest, mindert den geldwerten Vorteil. Alternativ zur Pauschale kann ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch günstiger sein, besonders bei wenigen Privatfahrten; diese Methode bildet der Rechner nicht ab.
Was die Steuer im Monat wirklich ist
Der geldwerte Vorteil wird wie Arbeitslohn versteuert. Was du tatsächlich zahlst, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab, also dem Steuersatz auf den letzten verdienten Euro, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sozialversicherungsbeiträge können hinzukommen, solange dein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt; sie sind nicht eingerechnet. Für eine verbindliche Berechnung hilft die Lohnabrechnung oder eine Steuerberatung.
Beispielrechnungen
| Beispiel (Anschaffung 10/2026, 20 km, 35 %) | Steuer im Monat |
|---|---|
| VW ID.3, Grundpreis 33.995 € | 47,04 € |
| Tesla Model Y, Grundpreis 39.990 € | 55,44 € |
| Renault R5 E-Tech, Grundpreis 26.290 € | 36,40 € |
| NIO ET7, Grundpreis 69.900 € | 97,44 € |
| Alpine A390, Grundpreis 67.500 € | 94,08 € |
| Gleicher Preis als Verbrenner | 291,20 € |
| Gleicher Preis als Plug-in-Hybrid | 145,60 € |
| Elektroauto 75.000 €, angeschafft März 2025 | 210,00 € |
Grundpreis der Basisversion als Listenpreis; in der Praxis zählt der Listenpreis mit Sonderausstattung.
Häufige Fragen
Wann gilt die 0,25-%-Regel?
Für reine Elektroautos ohne CO₂-Ausstoß, angeschafft vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030, wenn der Bruttolistenpreis die Grenze nicht übersteigt: 100.000 Euro bei Anschaffung nach dem 30. Juni 2025, 70.000 Euro bei Anschaffung 2024 bis Juni 2025, sonst 60.000 Euro.
Was passiert über der Grenze?
Dann wird der Listenpreis bei reinen Elektroautos zur Hälfte angesetzt, also effektiv 0,5 Prozent im Monat.
Welcher Listenpreis zählt?
Der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung plus Sonderausstattung, inklusive Umsatzsteuer. Rabatte spielen keine Rolle.
Gilt die Regel auch für Plug-in-Hybride?
Plug-in-Hybride bekommen höchstens die halbe Bemessung, wenn sie höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder eine Mindestreichweite elektrisch schaffen; bei Anschaffung ab 2025 sind das 80 Kilometer.
Keine Kauf-, Steuer- oder Rechtsberatung
Alle Preise sind Grundpreise der Basisausstattung laut der genannten Quelle mit Datum; Aktionen, Händlerrabatte, Überführung, Zulassung und Sonderausstattung sind nicht enthalten. Rechenergebnisse sind Beispielrechnungen mit den Werten und Annahmen, die auf der Seite stehen. Sie ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Verbraucherzentrale oder Händler.
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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