Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Die Befreiung gilt je Fahrzeug einmal und geht bei einem Halterwechsel auf den neuen Halter über. Abmeldezeiten verlängern sie nicht.
Danach zahlst du die Hälfte des Gewichtssatzes: 11,25 Euro je angefangene 200 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht bis 2.000 Kilogramm, darüber höhere Sätze. Für ein Auto mit 2.300 Kilogramm sind das 68 Euro im Jahr.
Quelle: § 3d KraftStG