Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion

Die Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG
Das Halten von Elektrofahrzeugen ist von der Kfz-Steuer befreit, wenn das Auto zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wird. Die Befreiung gilt zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Für Autos, die ab 2026 zugelassen werden, endet sie deshalb vor Ablauf der zehn Jahre.
Die Befreiung wird für jedes Fahrzeug einmal gewährt. Wechselt der Halter, übernimmt der neue Halter die restliche Befreiung (§ 3d Abs. 2). Zeiten, in denen das Auto abgemeldet ist, verlängern die Befreiung nicht (§ 3d Abs. 3).
Die Steuer fällt beim Elektroauto vorerst weg, die Versicherung nicht. Ihr Beitrag hängt von Typklasse, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse ab und unterscheidet sich zwischen Anbietern deutlich. Ein Vergleich vor dem Kauf zeigt, was das Wunschmodell im Unterhalt kostet; einige Tarife enthalten Bausteine speziell für Akku und Ladekabel.
Die Steuer nach Ende der Befreiung
Danach richtet sich die Steuer für Elektro-Pkw nach dem zulässigen Gesamtgewicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG): 11,25 Euro je angefangene 200 Kilogramm bis 2.000 Kilogramm, 12,02 Euro für jede weitere angefangene 200 Kilogramm bis 3.000 Kilogramm und 12,78 Euro darüber bis 3.500 Kilogramm. Für Elektrofahrzeuge ermäßigt sich dieser Betrag um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2). Die Jahressteuer wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 5).
Das zulässige Gesamtgewicht steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld F.2. Auf unseren Modellseiten ist es für jede Variante laut ADAC-Autodatenbank angegeben.
Was das für den Kauf bedeutet
Für Neuwagen ist die Steuer in den ersten Jahren kein Kostenfaktor. Wer ein Elektroauto lange fährt oder gebraucht kauft, sollte das Ende der Befreiung kennen: Ein Gebrauchter mit Erstzulassung 2020 ist nur noch bis 2030 befreit. Selbst danach bleibt die Steuer moderat; für ein Auto mit 2.300 Kilogramm sind es 68 € im Jahr.
Beispielrechnungen
| Modell (zulässiges Gesamtgewicht laut ADAC) | nach der Befreiung |
|---|---|
| VW ID.3, 2.310 kg | 68 € im Jahr |
| Tesla Model Y, 2.416 kg | 74 € im Jahr |
| Renault R5 E-Tech, 1.865 kg | 56 € im Jahr |
| Škoda Elroq, 2.585 kg | 74 € im Jahr |
| Hyundai IONIQ 5, 2.470 kg | 74 € im Jahr |
| BMW i4, 2.550 kg | 74 € im Jahr |
Häufige Fragen
Wie lange sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Bei Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31. Dezember 2035.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Elektroauto danach?
Die Hälfte des Gewichtssatzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG. Für 2.000 Kilogramm sind das 56 Euro im Jahr, für 2.500 Kilogramm 74 Euro.
Gilt die Befreiung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Plug-in-Hybride werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert, allerdings mit ihrem niedrigen gewichteten CO₂-Wert.
Geht die Befreiung beim Verkauf verloren?
Nein. Der neue Halter übernimmt die restliche Befreiung (§ 3d Abs. 2 KraftStG).
Keine Kauf-, Steuer- oder Rechtsberatung
Alle Preise sind Grundpreise der Basisausstattung laut der genannten Quelle mit Datum; Aktionen, Händlerrabatte, Überführung, Zulassung und Sonderausstattung sind nicht enthalten. Rechenergebnisse sind Beispielrechnungen mit den Werten und Annahmen, die auf der Seite stehen. Sie ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Verbraucherzentrale oder Händler.
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
- § 3d KraftStG: Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
- § 9 KraftStG: Steuersatz
- § 11 KraftStG: Entrichtungszeiträume
Zusammenstellung, Rechenkern und Pflege: Redaktion Elektroauto-Preise.de. Preis veraltet oder Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.