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Rechner · Nach § 3d und § 9 KraftStG

Kfz-Steuer für Elektroautos berechnen

Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2030 sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035; danach zahlst du die Hälfte des Gewichtssatzes. Der Rechner zeigt das Ende der Befreiung, die Steuer danach und die Summe über deine Haltedauer.

Für Neuwagen das geplante Zulassungsdatum.
kg
Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld F.2; auf jeder Modellseite angegeben.
Jahre
Für die Summe über die Nutzungszeit.
Kfz-Steuer heute0 € im Jahrsteuerfrei bis 31.12.2035
Nach der Befreiung74 € im Jahrzulässiges Gesamtgewicht 2.470 kg
Steuer in 10 Jahren56 €9 steuerpflichtige Monate
Ersparnis durch § 3d685 €111 steuerfreie Monate in der Haltedauer

Rechenweg

  1. Befreiung nach § 3d KraftStG: Erstzulassung 01.10.2026 liegt zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 → zehn Jahre steuerfrei, längstens bis 31.12.2035: bis 31.12.2035
  2. Steuer danach (§ 9 Abs. 1 Nr. 3): 10 × 11,25 € + 3 × 12,02 € je angefangene 200 kg = 148,56 €
  3. Ermäßigung für Elektrofahrzeuge (§ 9 Abs. 2): 50 % → 74,28 €, abgerundet auf volle Euro (§ 11 Abs. 5) = 74 €
  4. Haltedauer 10 Jahre bis 01.10.2036: 111 Monate frei, 9 Monate × 74 € ÷ 12 = 56 €

Steuer nach Ende der Befreiung

zulässiges GesamtgewichtKfz-Steuer im Jahr
1.600 kg45 €
1.800 kg50 €
2.000 kg56 €
2.200 kg62 €
2.400 kg68 €
2.600 kg74 €
2.800 kg80 €
3.000 kg86 €
3.200 kg92 €
3.500 kg105 €

Wie lange die Befreiung je nach Zulassung läuft

Erstzulassungsteuerfrei bisMonate
01.06.202431.05.2034120
01.01.202631.12.2035120
01.10.202631.12.2035111
01.01.202831.12.203596
31.12.203031.12.203560

Ab Erstzulassungen nach 2025 verkürzt die Grenze 31.12.2035 die Befreiung unter zehn Jahre.

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Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion

Zulassungsbescheinigung und Autoschlüssel

Die Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG

Das Halten von Elektrofahrzeugen ist von der Kfz-Steuer befreit, wenn das Auto zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wird. Die Befreiung gilt zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Für Autos, die ab 2026 zugelassen werden, endet sie deshalb vor Ablauf der zehn Jahre.

Die Befreiung wird für jedes Fahrzeug einmal gewährt. Wechselt der Halter, übernimmt der neue Halter die restliche Befreiung (§ 3d Abs. 2). Zeiten, in denen das Auto abgemeldet ist, verlängern die Befreiung nicht (§ 3d Abs. 3).

Die Steuer fällt beim Elektroauto vorerst weg, die Versicherung nicht. Ihr Beitrag hängt von Typklasse, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse ab und unterscheidet sich zwischen Anbietern deutlich. Ein Vergleich vor dem Kauf zeigt, was das Wunschmodell im Unterhalt kostet; einige Tarife enthalten Bausteine speziell für Akku und Ladekabel.

Die Steuer nach Ende der Befreiung

Danach richtet sich die Steuer für Elektro-Pkw nach dem zulässigen Gesamtgewicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG): 11,25 Euro je angefangene 200 Kilogramm bis 2.000 Kilogramm, 12,02 Euro für jede weitere angefangene 200 Kilogramm bis 3.000 Kilogramm und 12,78 Euro darüber bis 3.500 Kilogramm. Für Elektrofahrzeuge ermäßigt sich dieser Betrag um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2). Die Jahressteuer wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 5).

Das zulässige Gesamtgewicht steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld F.2. Auf unseren Modellseiten ist es für jede Variante laut ADAC-Autodatenbank angegeben.

Was das für den Kauf bedeutet

Für Neuwagen ist die Steuer in den ersten Jahren kein Kostenfaktor. Wer ein Elektroauto lange fährt oder gebraucht kauft, sollte das Ende der Befreiung kennen: Ein Gebrauchter mit Erstzulassung 2020 ist nur noch bis 2030 befreit. Selbst danach bleibt die Steuer moderat; für ein Auto mit 2.300 Kilogramm sind es 68 € im Jahr.

Beispielrechnungen

Modell (zulässiges Gesamtgewicht laut ADAC)nach der Befreiung
VW ID.3, 2.310 kg68 € im Jahr
Tesla Model Y, 2.416 kg74 € im Jahr
Renault R5 E-Tech, 1.865 kg56 € im Jahr
Škoda Elroq, 2.585 kg74 € im Jahr
Hyundai IONIQ 5, 2.470 kg74 € im Jahr
BMW i4, 2.550 kg74 € im Jahr

Häufige Fragen

Wie lange sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Bei Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31. Dezember 2035.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Elektroauto danach?

Die Hälfte des Gewichtssatzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG. Für 2.000 Kilogramm sind das 56 Euro im Jahr, für 2.500 Kilogramm 74 Euro.

Gilt die Befreiung auch für Plug-in-Hybride?

Nein. Plug-in-Hybride werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert, allerdings mit ihrem niedrigen gewichteten CO₂-Wert.

Geht die Befreiung beim Verkauf verloren?

Nein. Der neue Halter übernimmt die restliche Befreiung (§ 3d Abs. 2 KraftStG).

Keine Kauf-, Steuer- oder Rechtsberatung

Alle Preise sind Grundpreise der Basisausstattung laut der genannten Quelle mit Datum; Aktionen, Händlerrabatte, Überführung, Zulassung und Sonderausstattung sind nicht enthalten. Rechenergebnisse sind Beispielrechnungen mit den Werten und Annahmen, die auf der Seite stehen. Sie ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Verbraucherzentrale oder Händler.

Quellen und Stand

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion

Zusammenstellung, Rechenkern und Pflege: Redaktion Elektroauto-Preise.de. Preis veraltet oder Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.

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