Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Bei der pauschalen Methode beträgt der geldwerte Vorteil für Privatfahrten jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises, für Elektroautos je nach Listenpreis und Anschaffungsdatum ein Viertel oder die Hälfte davon. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kommen 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu.
Der Betrag wird zum Gehalt addiert und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Zuzahlungen an den Arbeitgeber mindern ihn.
Quelle: § 8 EStG