Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Seit 2024 gelten neue private Wallboxen mit mehr als 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Im Gegenzug für die Steuerbarkeit gibt es reduzierte Netzentgelte, je nach gewähltem Modul als Pauschale oder als prozentuale Senkung des Arbeitspreises. Auch bei einer Drosselung bleiben mindestens 4,2 kW verfügbar.
Welche Module dein Netzbetreiber anbietet, steht auf seiner Webseite.
Quelle: § 14a EnWG