Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Üblich sind 11 kW, seltener 22 kW. Jede Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden; Ladeeinrichtungen mit mehr als 12 kW brauchen dessen Zustimmung (§ 19 Niederspannungsanschlussverordnung). Die Installation übernimmt ein eingetragener Elektrofachbetrieb.
Mieter und Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit erlaubt wird (§ 554 BGB, § 20 WEG), tragen aber in der Regel die Kosten.
Quelle: § 19 NAV